altstadt koepenick

Auszug aus dem Informationsmaterial zur Altstadt Köpenick

(Stand: August 1998)

Hier sehen Sie einen kleinen Auszug aus der Datensammlung, die von uns für das Altstadtforum Köpenick im Jahr 1998 erstellt wurde.

Grundsätzlich genehmigungsfähige Modernisierungsvorhaben im Sanierungsgebiet:

  • Umstellung von Einzelofenheizung auf Sammelheizung einschließlich Warmwasserversorgung

  • Verbesserung der sanitären Verhältnisse

  • Austausch von Einfachfenstern durch Isolierglasfenster

  • Durchführung energiesparender Maßnahmen

In der Regel nicht genehmigungsfähige Modernisierungsvorhaben:

  • kostenaufwendige, den Gebrauchswert der Wohnung nicht wesentlich erhöhende Grundrißänderungen

  • Einbau eines Aufzugs

  • kostenaufwendiger Ein- bzw. Anbau von Wintergärten und Balkonen

  • Einbauküchen

  • Ausstattung von Wohnungen mit Fußbodenbelägen etc., die über den Regelstandard des sozialen Wohnungsbaus hinausgehen

  • Verfliesen von Küche und Bad über den Regelstandard des sozialen Wohnungsbaus hinaus

Die Altstadt Köpenick – ein Überblick

(Quelle: Projekt Köpenick, Fachbereich 14, TU-Berlin; aktualisiert durch ÖKOtech)

Öffentliche Einrichtungen:

  • Ausstattung der Insel mit öffentlichen Einrichtungen (Feuerwehr, Gefängnis, Schulamt, kirchl. Einrichtungen, Kita, Rathaus)

  • Feuerwache fügt sich nicht in die Stadtstruktur ein (Trockenturm)

  • Einsätze sind für überlastete Verkehrssituation eine weitere Gefahrenquelle

  • eine Verlegung der Feuerwache gehört zu den allgemeinen Sanierungszielen

Ufernutzung:

  • Insellage nicht erlebbar

  • Uferpromenade wendet sich baulich vom Wasser ab

  • Uferpromenade im Westen und Schloßinsel im Süden für Erholung nutzbar mit gestalterischen Mängeln

Lärm, schlechte Erreichbarkeit und mangelhafte Ausstattung mindern die Qualität der sonstigen Freiräume erheblich

Visionen für die Altstadt

Ziele der Sanierung:

(Quelle: Sanierungsgebiet Köpenick, Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen)

Im Sanierungsgebiet ist als administrativem und kulturellem Zentrum des Bezirks die kleinteilige Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten und Kultur zu erhalten. Die Altstadt und die Kietz-Vorstadt sollen allgemeines Wohngebiet bleiben bzw. werden. Besonders der nordöstliche Teil der Altstadt und die Kietz-Vorstadt sind vorrangig für das Wohnen bestimmt. Bei Neubauten soll der Mindestanteil für Wohnen 60 Prozent betragen. Die Bevölkerungsanzahl in der Altstadt soll auf 1900 EW steigen. Einzelhandel und Dienstleistungen sollen vorrangig in bestehenden Ladengeschäften untergebracht werden. An der Freiheit soll der vorhandene Gewerbestandort weiterentwickelt werden. Es soll ein öffentlicher Uferweg von der Dammbrücke bis zum Katzengraben geschaffen werden. Die Ufer sollen zugänglich und alle Wassergassen geöffnet werden. Vordringlich ist die Verkehrsberuhigung in der Altstadt. Das ist in einer ersten Stufe durch Ausweisung von Tempo-30-Zonen und verkehrsorganisatorische Maßnahmen zu erreichen. Die bauliche Umgestaltung des Straßenraums ist zu prüfen. Um die Altstadt von Durchgangsverkehr zu befreien, soll das Straßennetz verändert und erweitert werden, etwa durch den Bau der westlichen Altstadtumfahrung entlang der Bahn. Die Müggelheimer Straße wird unter Berücksichtigung der städtebaulichen und verkehrlichen Anforderungen umgestaltet; beidseitig der Straße sollen Wohngebäude errichtet werden. In der Zukunft soll die Altstadt nur noch dem Anwohner- und Wirtschaftsverkehr dienen. Historische Straßenprofile sind zu erhalten.